HU & AU
Die Hauptuntersuchung (HU) ist gesetzlich vorgeschrieben und muss regelmäßig (meist nach 2 Jahren) durchgeführt werden. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) in die HU integriert.
Sollte Ihre Hauptuntersuchung anstehen, können Sie diese schnell und einfach bei uns an mehreren Tagen durchführen lassen.
Die Durchführung der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO erfolgt durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation.
Sie möchten unsere Leistung in Anspruch nehmen?
Wir beraten Sie gerne und erstellen Ihnen ein individuelles Angebot. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.